Informationen zum Pflegestärkungsgesetz

Veröffentlicht am 13.11.2017 in Presse

Sabine Zeidler berichtet zum Pflegestärkungsgesetz

Für diesen Vortrag am 8. Nov. 2017 konnte die Vorsitzende der Weidener AG 60plus, Ursula Kinner, als Referentin Stadträtin und AsF-Vorsitzende Sabine Zeidler gewinnen. Diese erklärte den 35 Teilnehmern, dass das neue Pflegestärkungsgesetz seit 1. Januar 2017 gilt. Bei der Einstufung zählt jetzt nicht mehr die genaue Zeitangabe. Es gibt neu fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen. Der Mensch zählt als Ganzes. Außerdem ist erstmals Demenz berücksichtigt.

Die Feststellung der Pflegegrade erfolgt in 6 Begutachtungen mit Punktevergabe durch den Medizinischen Dienst: Mobilität, Kommunikationsfähigkeit, Verhaltensweise (psych.), Selbstversorgung, Unselbständigkeit – z.B. bei Medikamenteneinnahme, Alltagsgestaltung + soziale Kontakte.

Frau Zeidler erklärte, dass jeder mit einem festgestellten Pflegegrad Anspruch auf einen zusätzlichen monatl. Entlastungsbetrag von 125,00 € als Sachleistung hat. Dazu muss aber extra ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden für tatsächlich erhaltene Leistungen. Es ist auch ein Ansammeln übers Jahr möglich, wenn der Betrag nicht jeden Monat aufgebraucht wird. So kann man z. B. eine Kurzzeitpflege finanzieren.

Pflegepersonen können einen zusätzlichen Rentenanspruch erwerben, wenn die Angaben an die Rentenversicherung weitergeleitet werden. Das gilt auch für Personen, die bereits Rentner sind.

Nach einer lebhaften Diskussion bedankte sich die 60plus-Vorsitzende bei Sabine Zeidler für das Referat und überreichte ihr ein Glas Imker-Honig, wofür sie eine besondere Vorliebe hat.

 

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