Anträge der 60plus Bezirkskonferenz vom 12.03.2011

Veröffentlicht am 13.03.2011 in Arbeitsgemeinschaften

Die 60plus-Bezirkskonferenz Oberpfalz fordert:
Die Alterssicherung muß erneuert werden:

- die Umgestaltung der Altersversorgung ist dringend
notwendig, weil sie so wie jetzt keine Zukunft hat

- die Rente mit 67 muß weg und der Übergang vom Arbeits-
leben in die Rente muß neu geordnet werden

- die Rente muß wieder Lebensstandard sichernd und
arrmutsfest werden und allein umlagefinanziert bleiben

Adressat:

60plus-Landeskonferenz Bayern mit dem Ziel
60plus-Bundeskonferenz

Die Landeskonferenz möge beschließen:

1. Für ein sicheres Alter:

Die derzeitige Altersversorgung kommt in die Krise. Sie muß dringend geändert werden, damit sie in Zukunft weiterhin sozial gesicherten Bestand hat.

Die Probleme der demographischen Entwicklung können nicht mit der "Rente mit 67" gelöst werden, sondern werden dadurch nur verschärft. Der Übergang vom Arbeitsleben in die Rente muß sozial und differenzierter, neu gestaltet werden.

Die Rentenreformen seit 2001 haben das Alterssicherungssystem in Deutschland deutlich geschwächt. Es bleibt immer mehr hinter den ursprünglichen Zielen der Lebensstandard-sicherung und der Armutsfestigkeit und auch hinter den Entwicklungen anderer europä-ischer Länder zurück.

Eine Umstellung, die Lebensstandardsicherung und Armutsfestigkeit innerhalb der umlage-finanzierten gesetzlichen Rente realisiert und auf Dauer sichert, ist daher dringend not-wendig und auch möglich.

Wir fordern den SPD-Parteivorstand auf, dies als vordringlichstes Ziel in das nächste Wahl-programm aufzunehmen.

2. Die "Rente mit 67" muß weg:

Die Rente mit 67 ist keine sozial gerechte Lösung bei der demographischen Entwicklung, sondern nur eine reine finanzielle Rentenkürzung. Sie geht auch von einem vollkommen falschen arbeitsmarktpolitischen Ansatz aus und an der Realität der Arbeitswelt vorbei. Sie muß daher endgültig weg.

3. Rückkehr zur Lebenstandard sichernden, armutsfesten,
umlagefinanzierten Rente:

Ein gesetzliches Alterssicherungssystem, das den Anforderungen an einen modernen Sozialstaat genügen soll, muß in erste Linie zwei Ziele verfolgen:
- Lebensstandardsicherung und
- Armutsfestigkeit
Diese beiden Ziele gelten für jedes Alterssicherungssystem unabhängig davon, ob es im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren finanziert wird. Ob es aus einem einheitlichen gesetzlichen System oder aus mehreren "Säulen" besteht.

Von Lebensstandardsicherung kann gesprochen werden, wenn Versicherte, die dem Alters-sicherungssystem langjährig als Beschäftigte angehören und Beiträge gezahlt haben, im
Alter und bei Erwerbsunfähigkeit eine Rente erhalten, die es ermöglicht, den im Berufsleben erworbenen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Armutsfestigkeit ist gegeben, wenn die Leistungen des Alterssicherungssystems eine Netto-versorgung gewährleisten, die nicht nur Grundsicherungsbedürftigkeit vermeidet, sondern deutlich oberhalb des "Fürsorge"-Niveaus liegt. Dieses Niveau liegt derzeit für Allein-stehende bundesdurchschnittlich bei monatlich rd. 660,- €. Damit müssen leider häufig ergänzende Leistungen der sozialen Grundsicherung in Anspruch genommen werden.

So ist festzustellen, daß das deutsche Alterssicherungssystem in Zukunft beide Ziele, nämlich sowohl die Lebensstandardsicherung als auch die Armutsfestigkeit, deutlich ver-fehlen wird. Denn seit dem Jahr 2000 kam es in der Rentenpolitik zu einem Wechsel in der sozialpolitischen Zielsetzung, der unter dem Eindruck der Markt- und Privatisierungs-euphorie jener Jahre, vollzogen wurde, dem auch leider die SPD gefolgt ist. Im Zentrum stand die politische Entscheidung für den Vorrang der Beitragssatzstabilität, die mit dem Argument begründet wurde, zu hohe Lohnnebenkosten seien eine entscheidende Ursache für die Arbeitslosigkeit. Mit der Rentenreform von 2001 ("Altersvermögensgesetz" und "Altersvermögensergängzungsgesetz") und dem "RV-Nachhaltigkeitsgesetz 2005" wurde das Ziel der Lebensstandardsicherung ausdrücklich aufgegeben. An die Stelle der bis dahin geltenden Zielsetzung trat das "Drei-Säulen-Modell", d.h. die gesetzliche umlagefinanzierte Rente, die private "Riester-Rente", die Betriebsrente. Die gesetzliche Rentenversicherung soll dabei künftig keine volle Absicherung mehr leisten, sondern nur noch ein – wenn auch der größte – Teilbetrag zur Alterssicherung sein, d.h. die "erste Säule".

Inwieweit dieses "Drei-Säulen-System" den Lebensstandard angemessen sichern kann, wird von zwei Faktoren bestimmt, nämlich vom Absinken des Rentenniveaus im Umlagesystem und davon, ob die kapitalgedeckte Zusatzversorgung in der Lage ist, dies zu kompensieren. Und auch noch davon, inwieweit sich jeder diese private Zusatzversorgung überhaupt leisten kann und diese auch über die Steuer gefördert bekommt. Geringverdiener und "Hartz IV – Empfänger" bleiben ohnehin außen vor.

Hier sind mittlerweile erhebliche Zweifel angebracht. Die geförderte Zusatzversorgung kann aus einer Reihe von Gründen die Lücke in der Lebensstandardsicherung nicht schließen. Insofern beruhte die politisch gewollte Änderung in der Zielsetzung der Altersversorgung auf einem von vornherein und eigentlich erkennbaren unerfüllbaren Versprechen. Damit gerät in Zukunft das Rentenniveau in Deutschland sogar an den unteren Rand der europäischen OECD-Länder. Bei den Durchschnittsverdienern erreicht ein Beschäftigter in Deutschland mit voller Erwerbsbiographie eine Bruttoersatzrate von nur mehr 43%. Selbst das aus den zwei Säulen (gesetzl. Rente und private Versorgung) zusammengesetzte Gesamt-Sicherungs-niveau sinkt auf 51%. Ob dies tatsächlich erreicht wird, ist außerdem fraglich, denn es hängt davon ab, ob die unterstellte Kapitalverzinsung von jahresdurchschnittlich 4% wirklich er-reicht wird. Eine von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebene und im August 2010 veröffentlichte Expertise zeigt hier deutliche Mängel auf.

Deshalb ist das Alterssicherungssystem so umzustellen, daß die beiden Hauptziele, nämlich Lebensstandardsicherung und Armutsfestigkeit innerhalb der umlagefinanzierten gesetzli-chen Rentenversicherung wieder erreicht werden können. Dies ist ohne nachteilige Wirkung für die deutsche Volkswirtschaft machbar. Die Autoren der FES-Expertise zeigen auf, daß dies mit einem paritätisch finanzierten Beitragssatz von 27% bis 28% realisierbar ist, also 13,5% bis 14% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das wäre deutlich weniger für die Arbeit-nehmer, als sie nach heutigem Recht für ein vergleichsweise niedrigeres Sicherungsniveau aufbringen (sollen), nämlich 11% plus 4% an (freiwilliger) "Riester-Rente".

4. Eine Erwerbstätigenversicherung für alle ist notwendig:

Die Ausdehnung der gesetzlichen Rentenversicherung auf die gesamte Erwerbsbevölkerung mit der schrittweisen Einführung der Rentenversicherungspflicht für alle Erwerbstätigen ist ein weiterer unumgänglicher Schritt zur Modernisierung des Sozialstaates. Zugleich sollten die Subventionen für die private Altersversorgung abgeschafft werden. Jedoch erscheinen kleinere Schritte wahrscheinlich zunächst als notwendig, da es ansonsten dafür nicht sofort eine politische Mehrheit geben wird. Hauptsache ist, das Ziel einer neuen umlagefinanzierten Gesamtaltersversorgung von der man bei gesichertem Lebensstandard ausreichend leben kann, bleibt bestehen. Ein neuer Generationenvertrag wird damit notwendig. Die demogra-phische Entwicklung läßt sich nicht verhindern, die kommende Altersarmut schon! Außer-dem muß die zunehmende Privatisierung der Lebensrisiken gestoppt werden.

 

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